Gutachten für PKW
Die Begutachtung von unfallbedingt beschädigten Personenkraftwagen stellt einen Schwerpunkt unseres Betätigungsfeldes dar.
Vorwiegendes Ziel hierbei ist der Gedanke, dass Sie für den Schaden an Ihrem Eigentum angemessen entschädigt werden.
Primäres Ziel muss sein, dass Sie nach dem Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht schlechter gestellt sind als zuvor.
Für Sie muss garantiert sein:
- Die finanzielle Möglichkeit einer hochwertigen bzw. fachgerechten Reparatur muss gegeben sein – speziell bei den Stundensätzen gemäß aktueller BGH-Rechtsprechung muss der Wert des markengebundenen Autohauses beachtet werden
- Perfekte Lackierung, die Visitenkarte Ihres Autos, bei Bedarf mit Farbtonangleich an nicht beschädigten Teilen
- Je nach Fahrzeugalter die Ermittlung einer merkantilen Wertminderung – präzise am Fahrzeug-Gebrauchtmarkt orientiert, um Verluste beim möglichen Verkauf unter Angabe des offenbarungspflichtigen Unfallschadens auszugleichen